Datenschutz

Wenn der Datenschutz einen Grabstein hätte, würde darauf stehen: "Keine Sorge. Es war für dein eigenes Wohl“.   
John Twelve Hawks

Lt. Duden ist der Datenschutz der Schutz der Bürger/innen vor unbefugter Erhebung, Speicherung und Weitergabe von Daten, welche die eigene Person betreffen. Der Datenschutz steht also zwischen dem Recht der informellen Selbstbestimmung (Verfügungsgewalt über die eigenen personenbezogenen Daten) des Bürgers auf der einen Seite und dem Interesse des sozialen Umfelds zur Nutzung dieser Daten. Und dabei kann eine gesetzliche Grundlage sicher nicht schaden. 

Die mit viel Aufmerksamkeit in Kraft getretene DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist seit dem 25.05.2018 die auf europäischer Ebene gültige Rechtsgrundlage. Neu ist damit der verpflichtende Datenschutz in Deutschland jedoch nicht, denn es gab bereits vorher nationale Gesetze, wie das TMG (Tele Medien Gesetz) und das Bundesdatenschutz-Gesetzt BDSF, welche den sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten vorgeschrieben haben. Mit der DSGVO war jedoch plötzlich von Bußgeldkatalogen die Rede und im World Wide Web kursierten Geschichten von Abmahnungen, etc.. 



 



DSGVO

Die DSGVO als Unionsrecht hat Anwendungsvorrang vor den nationalen Gesetzen. Mit den Öffnungs-, bzw. Konkretisierungsklauseln in der DSGVO hat jedoch jedes europäische Mitgliedsland einen Spielraum, um in einigen relevanten Bereichen eigene Vorschriften festzulegen. Daher kann das BDSG nF (Bundesdatenschutzgesetz neue Fassung) als Ergänzung, bzw. Konkretisierung der DSGVO gesehen werden. 

Längst ist beim Thema Datenschutz wieder der Alltag eingekehrt, jedoch sind die Gesetze da, um eingehalten zu werden. Die jüngste Vergangenheit (Erhebung personenbezogener Daten gem. nationalem Luftsicherheitsgesetzt, Datenerhebung im Zuge der Corona-Pandemie) zeigt, dass Datenschutz nach wie vor ein sehr wichtiger Aspekt ist und mit fortschreitender Entwicklung der IT-Landschaft wie z.B. Onlineshops, Web-Meetings und Cloud-Lösungen so aktuell ist wie nie. 


 

 

Sie möchten sichergehen, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen in Ihrem Unternehmen hinsichtlich der Verarbeitung von personenbezogenen Daten alle relevanten Prozesse und Tätigkeiten berücksichtigen und die Verfahren rechtskonform organisiert und dokumentiert sind? 

Sie benötigen Unterstützung und Rat bei Fragen rund um den Datenschutz?

 

Beim Datenschutz geht es darum zu klären, ob die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogene Daten erfolgen darf oder nicht.

 

 

Unter personenbezogenen Daten versteht man alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Zu diesen Informationen zählen z.B. (Aufzählung nicht vollständig): Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, Mailadresse, Onlinekennungen, IP-Adresse, Kreditkartennummern, Personalnummern, Kontodaten, KFZ-Kennzeichen.  

 

 

 

Neben diesen allgemeinen personenbezogenen Daten gibt es noch die besonderen Kategorien, die eines hohen Schutzniveaus bedürfen, wie z.B. Gesundheitsdaten, genetische oder biometrische Informationen, Informationen zur ethnischen Herkunft, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen, etc..

 

 

Bei der Datensicherheit geht es darum, wie diese Daten am besten gegen einen unbefugten Zugriff oder gegen unberechtigte Weitergabe geschützt werden und welche Regelungen hinsichtlich Archivierung und Löschung getroffen sind. 

 

 



Wir unterstützen Sie bei:

  • Der Prüfung der Rechtsmäßigkeit von der Verarbeitung der personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen.
  • Der Bewertung der in Ihrem Unternehmen gültigen technischen und organisatorischen Maßnahmen, inkl. der vorhandenen Dokumentation, auf Sicherheitslücken, Schwachstellen oder potentielle Gefahrenstellen.
  • Der Beratung beim Aufbau eines gesetzeskonformen Datenschutzkonzeptes, bzw. Beratung bzgl. Optimierungsbedarf hinsichtlich der bereits vorhandenen Prozesse und Dokumentationen.
  • Der Erstellung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten und daraus resultierenden Arbeitsanweisungen, bzw. Informationen der Mitarbeiter, bzw. Auftragsverarbeitungsverträgen mit Ihren relevanten Geschäftspartnern.
  • Der Unterweisung Ihrer Mitarbeiter zum Datenschutz.