AEO

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

AEO (Authorised Economic Operator), bzw. auf Deutsch „zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“, ist der Status eines durch den nationalen Zoll geprüften Unternehmens, das im Rahmen des europäischen Zollrechts diverse Privilegien/Vorteile genießt. Es gilt als zuverlässig und vertrauenswürdig.

Aber nicht nur innerhalb der EU bringt der Status AEO Vorteile, auch nachfolgende Länder erkennen den AEO bereits an:
Schweiz / Norwegen / Japan / USA / VR China. In den USA verkürzen sich die Durchlaufzeiten zum Kunden. 



Der AEO ist also ein europäischer „Status“, der Ihrem Unternehmen von der nationalen Zollbehörde bewilligt wird. Er unterteilt sich in 3 Stufen und bietet Ihnen einige Erleichterungen:

  1. AEO C (Customs Simplifications): „Zollrechtliche Vereinfachungen“, ermöglicht Ihnen ein vereinfachtes Verfahren im Rahmen der Ein- und Ausfuhr von Waren.
  2. AEO S (Safety und Security): „Sicherheit“, ermöglicht Ihnen Erleichterungen wie unverzügliche Kontrollen bei einer Zollbeschau oder weniger Daten bei der Vorab-Anmeldung.
  3. AEO C & S (Full) beinhaltet beide vorherigen Stufen.

Der Status ist der Nachweis, dass sich Ihr Unternehmen rechtskonform im Außenwirtschafts- und Zollrecht bewegt und Sie ein sicherer Geschäftspartner für andere exportierende oder importierende Unternehmen sind.


Voraussetzung zur Erlangung des AEO Status ist der Nachweis über folgende Kriterien

  1. Einhaltung der Zoll- und Steuervorschriften (Artikel 39 a UZK)
    Bedeutet: Weder beim antragstellenden Unternehmen, noch bei den verantwortlichen Mitarbeitern gab es in der Vergangenheit schwerere Verstöße gegen das Zoll- oder Steuerrecht im Rahmen der Wirtschaftstätigkeit (privater Bereich wird nicht geprüft). 
  2. Strukturiertes System zur Verwaltung und Dokumentation der Geschäfts- und Beförderungsunterlagen, das geeignete Zollkontrollen ermöglicht (Artikel 39 b UZK)
  3. Nachweisbare Zahlungsfähigkeit (Artikel 39 c UZK)
  4. Praktische oder berufliche Befähigungen (Artikel 39 d UZK)
    Hier reicht es, wenn ein Mitarbeiter im Unternehmen über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in der Zollabfertigung verfügt.
  5. Geeignete Sicherheitsstandards (Artikel 39 e UZK)- gilt für AEO S, bzw. für AEO C & S
    Personal im sicherheitsrelevanten Bereich muss geschult und gegen die Antiterrorliste der EU gescreent sein.
    Ware im sicherheitsrelevanten Bereich muss z.B. durch bauliche Voraussetzungen und Zutrittsregelungen gegen unbefugten
    Zugriff geschützt sein. Geschäftspartner müssen gegen die Antiterrorliste der EU gescreent werden.



Die Erfahrung von Unternehmen mit AEO Status zeigt positive Auswirkungen:

  • Weniger Diebstähle.
  • Weniger Ungeklärter Verlust von Waren.
  • Weniger Versandverspätungen.
  • Weniger Prüfungen von Waren und Unterlagen durch die Behörde.
  • Vorrangige Prüfung von zur Kontrolle ausgewählten Sendungen.
  • Reduzierter Datensatz bei summarischen Eingangs- und Ausgangsmeldungen (Vorabanmeldungen).
  • Vorabinformation bei beabsichtigen Kontrollen.



Beantragen kann den AEO Status jedes Unternehmen, das seinen Sitz in der EU hat und im Rahmen der Tätigkeit Zollaktivitäten durchführt, wie zum Beispiel:

  • Hersteller/Händler
  • Ausführer
  • Spediteur
  • Zollagent
  • Frachtführer
  • Einführer

Natürliche Personen können den Status beantragen, wenn ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Zollrecht steht.

Hat Ihr Unternehmen bereits eine Zulassung als „bekannter Versender“, „reglementierter Beauftragter“ oder ist ISO-zertifiziert, kann dies Vorteile für die AEO-Zertifizierung bedeuten.


Egal ob einmalige Unterstützung bis zur
Zertifikatserteilung oder Betreuung, wir Sind für Sie da.


  • Wir beraten Sie bzgl. der Anforderungen und Voraussetzungen und erarbeiten für Sie einen konkreten Maßnahmenplan, anhand dessen Sie genau wissen, was gefordert ist.
  • In Zusammenarbeit mit Ihnen sorgen wir für die Beantwortung des Fragenkatalogs. Damit einhergehend werden Maßnahmen beschlossen und umgesetzt, die für eine erfolgreiche Zertifizierung durch den Zoll unabdingbar sind.
  • Bei allen behördlichen Überprüfungen stehen wir beratend und unterstützend zur Seite und sorgen dafür, dass Sie alle geforderten Maßnahmen nachweisen können.
  • Wir schulen Ihre betreffenden Mitarbeiter.
  • Wir begleiten Sie bei der Vorbereitung und bei der Durchführung des Zulassungsverfahren durch den Zoll.
  • Im Rahmen einer Betreuung führen wir regelmäßige interne Audits durch zum Monitoring der Prozesse.
  • Wir unterstützen Sie bei der Aufrechterhaltung der Aktualität der benötigten Unterlagen wie zum Beispiel den Fragenkatalog.