Cybersecurity für die Beteiligten im Rahmen der sicheren Lieferkette
Seit dem 01.01.2025 überwacht unsere oberste Luftsicherheitsbehörde die Einhaltung und Umsetzung der gem. Durchführungsverordnung (EU) 2019/1583 geforderten Maßnahmen "für die Durchführung gemeinsamer Grundstandards für die Luftsicherheit in Bezug auf Cybersicherheitsmaßnahmen". Nachweispflicht war bis zum 30.06.2025.
Sie haben für Ihr Unternehmen ein Cybersicherheitsprogramm erstellt, eingereicht und eine Person als Ansprechparnter/-in Cybersichehreit benannt?
Und nun? Wie geht es weiter? Der Prozess Cybersecurity lebt. Er ist nun fester Bestandteil Ihrer Luftsicherheitsregularien und muss, wie die Luftsicherheitsprozesse, regelmässig auf Aktualtität, Wirksamkeit und ggf. notwendige Anpassungen überprüft und bei Bedarf angepasst werden. Dafür zu sorgen, ist die Aufgabe der benannten Person für die Cybersicherheit.
Diese ist hierbei nicht gleichzusetzen mit IT-Administratoren oder Informations-Sicherheitsbeauftragten. In dieser Funktion verfügt die für die Cybersicherheit benannte Person über genügend Fachwissen, hinsichtlich der gem. Luftsicherheitsregularien erforderlichen Schutzanforderungen und einer grundsätzlichen Bewertung des Umsetzungsgrades im Unternehmen. In dieser Tätigkeit hat die benannte Person für die Cybersicherheit jedoch lediglich eine beratende Funktion und ist nicht für die Umsetzung im Unternehmen verantwortlich. Belastbare Kentnisse über IT-Prozesse und fundierte Anwendungswissen der luftsicherheitsrelevanten Rechtsgrundlagen sind sehr empfehlenswert.
Für kleine und mittelständische Unternehmen mit klaren Kommunikationsstrukturen, übernehmen wir gerne die Funktion des Ansprechpartners Cybersicherheit. Wir wissen, was es an rechtlichen Anforderungen gibt, halten die Kommunikation mit der IT und validieren die im Unternehmen umgesetzen Maßnahmen auf Wirksamkeit (z.B. im Rahmen der internen Luftsicherheitsaudits) und geben entsprechendes Feedback. In dieser Funktion arbeiten wir eng mit den IT-Verantwortlichen zusammen und berichten an die Geschäftsleitung.
DIese Dienstleistung erbringen wir grundsätzlich nur in Kombination mit der
Betreuung Ihres Luftfrachtsicherheitssystemes.
Sprechen Sie uns gerne an.
